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Gesamtschuldner

Wenn mehrere Personen gemeinsam für eine Verbindlichkeit in der Weise einstehen, daß jeder einzelne die ganze Leistung zu erbringen verpflichtet ist (wobei der Gläubiger sie aber nur einmal fordern darf), spricht man von Gesamtschuldnern. Der Gläubiger kann die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis die Verbindlichkeit getilgt ist, bleiben sämtliche Schuldner in der Pflicht. Eine gesamtschuldnerische Haftung findet sich beispielsweise bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, die oft den rechtlichen Rahmen für Gemeinschaftspraxen bilden.

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