ntpagetag
- -
-
-

Eintragungsbewilligung

(notarielle Beglaubigung notwendig). Zur Eintragung in das Grundbuch bedarf es neben dem Eintragungsantrag der Bewilligung desjenigen, dessen Recht von der Eintragung betroffen wird. Das ist nicht immer der Eigentümer. Dasselbe gilt für die Löschung eines Rechts. Bei der Löschung einer Hypothek oder Grundschuld ist auch die Zustimmung des Eigentümers erforderlich. Bei einem Briefrecht muß auch der Brief vorgelegt werden.

-
Mehr dazu...
-
Dokument
Stellungnahme apoBank zum Kreditforderungs- und Grundschuldverkauf

Stellungnahme apoBank zum Kreditforderungs- und Grundschuldverkauf
-
Dokument
Checkliste apoImmobilien- finanzierung
-
Dokument
Informationsmaterial zum Thema Baufinanzierung bestellen
-
Dokument
Beratungstermin zum Thema Baufinanzierung vereinbaren
-
Dokument
Praxis-Konzept XXL
-
-
-
-