Beurkundung
ist die Niederschrift von Erklärungen in Gegenwart und unter Mitwirkung eines Notars oder eines Gerichtsbeamten usw. Die Beurkundungsform ist stets vorgeschrieben für Grundstückskauf, Hypotheken, Grundschuldenbestellung mit Zwangsvollstreckungs-Unterwerfungsklausel.
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