Abschreibung (AfA)
- degressivEs werden jährlich - nach einem bestimmten System - fallende Beträge abgesetzt. Sie ist nicht bei allen Gebäuden zulässig, sondern abhängig von der Art des Gebäudes, dem Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. des Erwerbs und der Art der Nutzung.- linearAbschreibung in gleichbleibenden Jahresbeträgen. Nur möglich bei zumindest teilvermieteten Objekten. Höhe je nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung.- Grundförderung nach § 10e EStGJe natürliche Person einmal mögliche in Höhe und Dauer begrenzte Abschreibung im Ein- / Zweifamilienhausbereich / Eigentumswohnungen. Hinweis: seit 01.01.1996 Eigenheimzulage
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