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Auslandsüberweisungen - grenzüberschreitende Überweisungen

Europa wächst zusammen - auch im Zahlungsverkehr. Mit der apoBank sind Sie bestens darauf vorbereitet.

IBAN

Die IBAN steht für die "International Bank Account Number" des Kontoinhabers. Sie ist auf jedem Kontoauszug vermerkt.

Verwendung der IBAN

als Auftraggeber einer EU-Standardüberweisung: Angabe von IBAN und BIC des ausländischen Vertragspartners im gesonderten Überweisungsvordruck!

als Empfänger einer EU-Standardüberweisung: Übermittlung der persönlichen IBAN und BIC der apoBank an den ausländischen Vertragspartner!

BIC

Der BIC steht für "Bank Identifier Code". Der Code ist auf jedem Kontoauszug vermerkt.

Verwendung des BIC

Der BIC wird neben der IBAN ebenfalls für die Weiterleitung von grenzüberschreitenden Zahlungen benötigt. Er dient als standardisierter Bank-Code zur weltweiten Identifizierung von Kreditinstituten.

Verwendung IBAN und BIC bei allen grenzüberschreitenden Überweisungen

IBAN und BIC müssen bei allen grenzüberschreitenden Überweisungen angegeben werden
Fehlt diese Angabe erfolgt die Ausführung als normale gebührenpflichtige Auslandsüberweisung. Die Auslandsbank ist berechtigt, die Zahlung abzulehnen und an den Überweisenden zurückzugeben.

Bitte fordern Sie unbedingt Ihre Geschäftspartner auf, Ihnen vollständige Kontodetails inklusive IBAN zu übermitteln und weisen Sie sie darauf hin, dass durch das Fehlen der IBAN entstehende Kosten zu Lasten des Zahlungsempfängers berechnet werden können.

EU- Standardüberweisung (gesonderter Überweisungsvordruck!)

Für die EU-Standardüberweisung gilt eine geteilte Entgeltregelung: Der Auftraggeber trägt die Auslagen und Entgelte seiner Bank - diese ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis -, der Begünstigte trägt die übrigen Kosten.
Somit ist eine Überweisung bis 50.000,00 € innerhalb der EU-Staaten - im Rahmen der spesenfreien Kontoführung auf Guthabenbasis - für apoBank Kunden kostenfrei, sofern die EU-Standardüberweisung o. a. Angaben enthält.
Durch die Deutsche Bundesbank wurde festgelegt, dass grenzüberschreitende Zahlungen von 12.500 Euro bis 50.000 Euro, die unter die EU-Verordnung fallen, vom Überweisenden selbst direkt mit dem neuen Vordruck „Anlage Z4 zur AWV“ der Deutschen Bundesbank zu melden sind.
Alle Zahlungen über 50.000 Euro werden wie bisher als „Auslandsüberweisung“ mit dem bekannten „Vordruck Z1 zur AWV“ durchgeführt. Dieser Vordruck kann mit einer Ausnahmegenehmigung der Deutschen Bundesbank auch für EU-Standardüberweisungen von 12.500 Euro bis 50.000 Euro verwendet werden

Info über Hotline: 0800 1234 111 (entgeltfrei)
Homepage: http://bundesbank.de/meldewesen/mw-aussenwirtschaftt_z1z4.php
E-Mail: statistik-s21@bundesbank.de

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Informationen zum Überweisungsverkehr
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