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SEPA für Firmenkunden

Aufgrund der Möglichkeit, dass in Deutschland neben den neuen SEPA Infrastrukturen und Formaten auch weiterhin die nationalen DTAUS und DTAZV genutzt werden können, wurde bis dato noch sehr wenig Gebrauch von der Umstellung zu den SEPA Formaten gemacht. Dies soll sich nun signifikant durch die Erweiterung von Funktionalitäten der SEPA Überweisung seit Februar 2009 und die Einführung der SEPA Lastschrift ab dem 1. November 2009 ändern.

Insgesamt können folgende allgemeine Vorteile für Firmenkunden in der Nutzung von SEPA Formaten & Strukturen gesehen werden:

  • Möglichkeit der Umsatzsteigerung durch Vereinfachung und Standardisierung von Zahlungsprozessen in Europa
  • Kürzere Überweisungslaufzeiten im europäischen Zahlungsverkehr, was eine Basis für optimiertes Liquiditätsmanagement darstellt
  • Unternehmen mit Standorten in mehreren europäischen Ländern haben das Potential einer vereinfachten Zentralisierung von Cash Management Funktionen und damit verbundener Kostenreduzierung
  • Euro-Zahlungen in die Schweiz möglich
  • Einheitliche Datenhaltung und Prüfkriterien bei IBAN und BIC zur Erhöhung der Übermittlungssicherheit der Daten

Wichtige Voraussetzung: Die Gläubiger-Identifikationsnummer
Jeder Zahlungsempfänger benötigt zur Teilnahme am Verfahren eine so genannte Zahlungsempfänger Identifikationsnummer, oder Gläubiger-ID (Unified Creditor Identifier (UCI)). Der Zahlungsempfänger kann die UCI bei der Bundesbank einholen. Eine allgemeine Verfahrensbeschreibung und das Antragsformular finden Sie unter

http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa_identifikation.php

Die SEPA Firmenlastschrift (B2B = Business-to-Business Lastschrift)

Für den Lastschrifteinzug von Privatkunden können Sie die SEPA-Basislastschrift nutzen.

Die SEPA Firmenlastschrift dient ausschließlich dem Zahlungsverkehr zwischen Firmen.

Die wesentlichen Unterschiede zur Basislastschrift sind:

  • Der Zahlungspflichtige ist nicht berechtigt, Widerspruch (Refund) für eine autorisierte Lastschrift einzulegen. Dies garantiert dem Zahlungsempfänger Sicherheit des Forderungseinganges.
  • Bei der Firmenlastschrift prüft die Bank des Zahlungspflichtigen, ob der Einzug durch ein Mandat autorisiert ist.
  • Die Avisierung (Rechnung) für Lastschriften bei der Firmenlastschrift beträgt 5 Tage (D-5)
  • Die Vorlagefrist für Erst- ,einmalige und Folgelastschriften beträgt bei der Firmenlastschrift lediglich einen Tag (D-1).
  • Die Rückgabefrist bei der bezogenen Bank beträgt zwei Bankarbeitstage (D+2).

Aus der SEPA Firmenlastschrift ergeben sich für Firmenkunden als Zahlungsempfänger folgende Vorteile:

  • Ein einfacher Weg, Gelder auf Europaebene (31 Länder) einzuziehen
  • Die Möglichkeit, Liquiditäts- und Cashflows im Bereich Treasury zu optimieren
  • Automatisierter Abgleich von empfangenen Zahlungen

Grundlage des SEPA-Lastschriftenverfahrens ist das jeweils aktuelle SEPA Business to Business Direct Debit Scheme Rulebook.

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Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr (130 KB)
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Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr (209 KB)
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SEPA Checkliste für Firmenkunden (138 KB)
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SEPA Glossar & Abkürzungsverzeichnis
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