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SEPA-Lastschrift

Die SEPA-Lastschrift ist eine Neuerung im europäischen Zahlungsverkehr. Erstmals sind Lastschrifteneinzüge in ganz Europa möglich. Im Gegensatz zur SEPA-Überweisung sind damit grundlegende Verfahrensänderungen verknüpft. Wie das heutige deutsche Lastschriftverfahren ist die SEPA-Lastschrift ein Einzugsverfahren, das auf einem vom Zahlungspflichtigen unterschriebenen und dem Zahlungsempfänger erteilten Mandat beruht. Die Einlösung bei Vorlage der Lastschrift wird durch ein Fälligkeitsdatum ersetzt.

Die SEPA-Lastschrift wird es in zwei Ausprägungen geben. Die Basislastschrift (Core), die für die Beziehung Firmen zu Privatkunden genutzt wird, ähnelt dem Einzugsermächtigungsverfahren. Daneben gibt es eine Firmenlastschrift (B2B), die für die Geschäftsbeziehungen zwischen Firmen genutzt werden kann. Die Firmenlastschrift ähnelt dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren zwischen Firmen.

Europaweiter Starttermin für beide SEPA-Lastschriftverfahren ist der 1. November 2009. Ab diesem Zeitpunkt nimmt die apoBank sowohl SEPA Basis- als auch Firmenlastschriften anderer Banken entgegen.

Prozessablauf der SEPA Lastschrift

Die folgende Graphik beschreibt den Prozess der SEPA Basis - Lastschrift. Es gibt speziell für Firmenkunden eine SEPA Firmen - Lastschrift, die gesonderten Anforderungen unterliegt und unter SEPA für Firmenkunden beschrieben wird.

prozess

D= Due Date =Fälligkeitsdatum
Wesentliche Merkmale/Elemente der SEPA Lastschrift:

  • Europaweite Nutzung (30 EU- / EWR-Staaten plus Schweiz)
  • Verwendung von IBAN und BIC
  • Exaktes Fälligkeitsdatum (Due Date)
  • Keine Betragsgrenze
  • Eindeutige Identifikation des Lastschrifteneinreichers (Zahlungsempfängers)
  • SEPA Mandateinholung des Zahlungsempfängers beim Zahlungspflichtigen
  • Vorankündigung (z. B. Rechnung, Mitteilung) mindestens 14 Tage vor Belastung
  • Mindestvorlagefristen bei der Zahlstelle:
    • 5 Tage vor Fälligkeit für Einmal- u. Erstlastschriften
    • 2 Tage vor Fälligkeit für Folgelastschriften
  • Widerspruchsfristen:
    • 8 Wochen (ab Kontobelastung),
    • 13 Monate bei Lastschrift ohne gültiges Mandat
  • Das Mandat erlischt nach 36 Monaten Inaktivität und muss erneuert werden
  • Verwendungszwecklänge: 140 Zeichen

Grundlage des SEPA-Lastschriftenverfahrens ist das jeweils aktuelle SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook

 

Das SEPA Lastschriftmandat

Aus juristischer Sicht können die heutigen Einzugsermächtigungen nicht für SEPA-Lastschriften genutzt werden. Für die Übergangsphase hat der ZKA (Zentralausschuss für das Kreditwesen) daher ein Kombimandat erarbeitet, das für DTA und SEPA gleichermaßen genutzt werden kann. Wir empfehlen, für neue Einzugsermächtigungen dieses Kombimandat zu nutzen.

Beispiel-Formulare für SEPA-Lastschriftmandate:

Basislastschrift-Mandat
Hierin enthalten sind Beispiele für Mandate als separates Formular oder als Vetragsbestandteil. Auch ein Kombimandat ist enthalten.
Download
(PDF:479 KB)
Firmenlastschrift-Mandat
Hierin enthalten sind Beispiele für Mandate als separates Formular oder als Vetragsbestandteil
Download
(PDF:501 KB)

 

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Muster SEPA-Basis-Lastschriftsmandat (479 KB)
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Muster SEPA-Firmen-Lastschriftsmandat (501 KB)
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