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SEPA-Überweisung

Europaweiter Starttermin für SEPA-Überweisungen war der 28. Januar 2008. Die apoBank war von Anfang an in der Lage, eingehende SEPA-Überweisungen gutzuschreiben. Ebenfalls konnten beleghafte SEPA-Aufträge ab dem Starttermin getätigt werden. Im Online-Banking steht Ihnen für innereuropäische Euro-Überweisungen weiterhin die EU-Standardüberweisung zur Verfügung.

SEPA-Überweisung

Die SEPA-Überweisung orientiert sich an der bereits 2003 eingeführten EU-Standardüberweisung. Wie bei dieser erfolgt die Identifizierung der Konten von Auftraggeber und Begünstigtem über IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code). Die Dauer von der Antragsannahme bis zur Gutschrift auf dem Konto des Empfängers darf maximal drei Bankarbeitstage betragen. Im Gegensatz zur EU-Standardüberweisung mit einer Obergrenze von 50.000 Euro gibt es bei der SEPA-Überweisung kein Betragslimit. Die rechtliche Grundlage für die SEPA-Überweisung ist durch EU-Richtlinie 97/5/EG (Überweisungsgesetz in §§ 675 ff. BGB) gegeben.

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