Spesenfreie Kontoführung (auf Guthabenbasis)
Bei uns wird Service groß geschrieben: Die spesenfreie Kontoführung auf Guthabenbasis bietet Ihnen Leistung ohne Mehrkosten.
Unser Konto bietet Angehörigen akademischer Heilberufe folgenden Vorteil:
Sofern Sie Ihr Konto innerhalb eines Quartals auf Guthabenbasis führen,
bleibt Ihre Kontoführung spesenfrei. Kulanterweise gelten auch Konten mit
geringfügigen Überziehungen als Guthaben-Konten, sofern deren Soll-
und Überziehungszinsen in einem Abrechnungszeitraum 10,00 € * nicht übersteigen. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise.
Wir bringen Verständnis dafür auf, dass Sie nicht gerne warten: Unser Konto setzt Aufträge nicht nur zuverlässig um - Gutschriften Ihrer Honorare und Wertstellungen Ihrer Überweisungen erfolgen taggleich. Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge, die uns von Ihnen via Online-Banking übermittelt werden, sind generell spesenfrei.
Kontoführung kreditorisch (spesenfreie Kontoführung)*
Auf Guthabenbasis bei Abrechnung des Kontos pro Quartal
- Keine Berechnung von Postengebühren bei beleghaften Buchungen, z.B.
Überweisungen, Gutschriften, Scheckeinreichungen, Lastschriften, Daueraufträgen.
- Keine Berechnung von Postengebühren bei von Kunden via Online-Banking
veranlasste Ausführungen von Überweisungen, Gutschriften von Lastschrifteinreichungen
und Daueraufträgen.
- Keine Berechnung von Postengebühren bei Barein- und Barauszahlungen am Schalter.
Kontoführung debitorisch*
Auf Finanzierungsbasis bei Abrechnung des Kontos pro Quartal
- 0,60 € pro Posten bei beleghaften Buchungen, z.B. Überweisungen, Gutschriften, Scheckeinreichungen, Lastschriften und Daueraufträgen.
- Keine Berechnung von Postengebühren bei von Kunden via Online-Banking
veranlassten Ausführungen von Überweisungen, Gutschriften von Lastschrifteinreichungen
und Daueraufträgen.
- Keine Berechnung von Postengebühren bei Barein- und Barauszahlungen am Schalter.
*Kulanzregelung: Als kreditorisch geführte Konten i.S.
des Preis- und Leistungsverzeichnisses gelten auch die Konten,
bei denen pro Quartal Soll- und Überziehungszinsen die Grenze des Gegenwertes
von 10,00 € nicht überschreiten.
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