Lastschriften
Mit Lastschriften können Sie Beträge z.B. von Patienten, die Ihnen ihr Einverständnis zum Einzug von fälligen Forderungen gegeben haben, auf Ihrem Konto gutschreiben.
Wir unterscheiden zwischen:
- Einzellastschriften: Hier wird ein bestimmter Betrag einmalig eingezogen.
- Lastschrift Daueraufträgen: Hier wird in regelmäßigen Abständen ein bestimmter Betrag eingezogen. Lastschrift Daueraufträge funktionieren analog Daueraufträgen.
Um Lastschriftaufträge einreichen zu können, müssen Sie mit uns eine besondere Lastschriftvereinbarung getroffen haben. Haben Sie bisher keine Lastschriftvereinbarung mit uns getroffen, möchten aber in Zukunft Lastschriftaufträge einreichen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer kontoführenden Filiale in Verbindung.
Wir bieten über den elektronischen Weg ausschließlich die Lastschriftart "Einzugsermächtigung" (Textschlüssel 05) an.
Beim Einreichen wird geprüft, ob das vereinbarte Lastschriftlimit für Einzelaufträge und das Limit für die Dauer von 30 Tagen durch den Auftrag nicht überschritten wird.
- Einzellastschrift: einzelne Lastschrift
- Dauerlastschrift: Auftrag an die Bank, regelmäßig wiederkehrende Einzüge, für die Sie eine Lastschriftvereinbarung mit einem Zahlungspflichtigen getroffen haben und die in gleichbleibender Höhe von einen Zahlungspflichtigen zu entrichten sind, auszuführen.
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